Elektromobilität

Öffentliche Ladeinfrastruktur

Tankstellen für Elektroautos

Die Umwelt ist uns wichtig. Deshalb fördern wir als Energieversorger die CO2-neutrale Fortbewegung. Halten Sie die Augen auf – vielleicht entdecken Sie einige unserer öffentlichen Elektrotankstellen, die wir im Main-Kinzig-Kreis errichtet haben. 

Sie können Ihr Elektrofahrzeug an unseren öffentlichen Ladesäulen ganz einfach wieder aufladen. Die Ladestationen befinden sich an verschiedenen Standorten im Main-Kinzig-Kreis und ermöglichen Ihnen somit, problemlos von A nach B zu kommen.

Lademöglichkeiten

Wie kann man einen Ladevorgang an den Ladesäulen der Versorgungsservice Main-Kinzig aktivieren und durchführen?

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, um unsere Ladesäulen zu nutzen und somit ihr Elektrofahrzeug wieder aufzuladen.

1. Via ad-hoc Ladung über das Smartphone

  • Bitte scannen Sie mit Ihrem Smartphone den QR-Code, der sich bei dem von Ihnen ausgewählten Ladepunkt befindet.
  • Nach dem Öffnen des angezeigten Link werden Sie auf die „community.beenergised.colud“ geleitet. Sie bekommen den Ladepunkt-Standort angezeigt und erhalten Auskunft über den entsprechenden Ladestrom-Tarif.
  • Nach dem Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Anerkennung der Tarifkonditionen, geben Sie bitte noch Ihre E-Mailadresse ein.
  • Im Anschluss wählen Sie bitte, ob der Ladevorgang per PayPal oder Kreditkarte bezahlt werden soll und geben die entsprechenden Daten ein.
  • Anschließend erfolgt die Freigabe des Ladepunktes über das Backend von ChargePoint Austria GmbH.


Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie mit Ihrem Smartphone den ladepunktgezogenen QR-Code zur Ladeautorisierung mittels einer Dritt-Anbieter APP scannen, so findet der Ladevorgang zu den Konditionen des Herausgebers bzw. Anbieters dieser Dritt-Anbieter APP statt. In Angelegenheiten rund um die Ladekonditionen Ihres Elektromobilitäts- / Fahrstromanbieters bzw. der Abrechnung bitten wir Sie, direkt Kontakt zu diesem aufzunehmen.

2. Via RFID-Roaming-Ladekarte

  • Nutzen Sie alternativ zum ad-hoc Laden die Ladekarte von einem der über 100 kooperierenden Roamingpartner bzw. Fahrstromanbieter unseres Backendanbieters ChargePoint Austria GmbH
  • Sie laden, nach erfolgter Freischaltung entsprechend den Konditionen des jeweiligen Tarifs Ihres Roaming bzw. Fahrstrom-Ladekartenanbieters.


Wichtiger Hinweis:
Falls Sie eine Ladeautorisierung durch Vorhalten Ihrer Ladekarte durchführen, so findet dieser Ladevorgang zu den Konditionen und Bedingungen statt, die Sie mit Unterzeichnung des Ladekartenvertrages von dem Herausgeber der Ladekarte akzeptiert haben. In Angelegenheiten rund um die Ladekonditionen Ihres Elektromobilitäts- / Fahrstromanbieters bzw. der Abrechnung bitten wir Sie, direkt Kontakt zu diesem aufzunehmen.

Bieten die Versorgungsservice Main-Kinzig eine eigene Ladekarte mit einem günstigen Fahrstromtarif an?
Nein, wir sind ausschließlich Ladestationsbetreiber (Charge Point Operator oder auch kurz CPO) dieser eichrechtskonformen Ladeinfrastruktur und verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb, die Wartung und Instandhaltung der Anlage. Wir treten nicht in der Funktion des Elektromobilitätsanbieters (Electric Mobility Provider oder auch EMP) auf, der Ihnen einen Fahrstromtarif anbietet.

Ladestrom-Tarif

Sie haben die Möglichkeit, zum nachfolgenden Tarif an unserer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur Ladestrom zu beziehen.

Bei einer ad hoc Ladung (einer punktuellen Aufladung) über die be.ENERGISED Community des Anbieters ChargePoint Austria GmbH, unterteilt sich dieser Tarif in:

  1. einen Mindestbetrag i. H. v. 4,71 € (brutto), der mit dem Start des Ladevorgangs anfällt und mit dem weiteren Ladestromentgelt verrechnet wird, wenn als Zahlungsmethode „Kreditkarte“ oder „PayPal“ gewählt wurde, und
  2. einen Verkaufspreis von 0,79 € / kWh (brutto)


Weitere Tarifbestandteile, wie z. B. ein zeitabhängiges Entgelt für die Standkosten auf dem zur Ladeinfrastruktur gehörenden Parkplatz oder Grundgebühren, sind in diesem Tarif nicht enthalten und werden auch nicht auf anderem Wege gegenüber dem/der Nutzer(in) angesetzt und abgerechnet.

Ladestrom

Roamingpartner


Hier sehen Sie einen Auszug bekannter Anbieter aus der Liste aller Roamingpartner, mit deren Ladekarten Sie unsere Ladepunkte freischalten können :

Eichrechtskonformität

Die von der Versorgungsservice Main-Kinzig betriebenen Ladeinfrastrukturen der Hersteller Mennekes und Compleo sind eichrechtskonform ausgeführt. Eine exakte Weiterberechnung der jeweils geladenen Energiemengen, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, wird hierdurch sichergestellt.

Weiterer Bestandteil der Eichrechtskonformität ist, dass dem Nutzer die Möglichkeit einer nachträglichen Überprüfung des getätigten Ladevorganges ermöglicht wird. Diese Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Ladevorgänge wird bei den Herstellern Mennekes und Compleo unterschiedlich sichergestellt.

Mennekes Ladesäulen

Bei den Ladesystemen von Mennekes erfolgt diese „Plausibilitätsprüfung des getätigten Ladevorganges“ mittels einer entsprechenden Transparentsoftware und dem 96-stelligen Public Key des verwendeten bzw. genutzten Ladepunktes einer Ladesäule.

Die Ladepunkte Public Key’s der von uns betrieben Mennekes Ladeinfrastruktur sind bei der Bundesnetzagentur hinterlegt und können über nachfolgenden LINK abgerufen werden:

Compleo Ladesäulen

Bei den Ladesystemen von Compleo erfolgt die Dokumentation der Ladevorgänge direkt an der Ladesäule durch ein Speicher- und Anzeigemodul (SAM). Hier können Sie Ihren Ladevorgang an der Ladesäule im Nachgang ganz einfach verifizieren lassen. Die entsprechende Bedienungsanleitung zum SAM können, Sie durch das Einscannen des jeweils seitlich an der Compleo-Ladesäule befindlichen QR-Codes herunterladen.

FAQs

Die häufigsten Fragen zur öffentlichen Ladestation

Ja, seit der Errichtung der ersten Ladesäulen im Jahr 2010 werden diese mit Ökostrom der Kreiswerke betrieben. Die Grünstrommengen der Kreiswerke stammen aus TÜV-zertifizierten Wasserkraftwerken in Deutschland und Österreich. Durch das TÜV-Siegel EE02 ist garantiert, dass die einzelnen Strommengen dem jeweiligen Abnehmer von der Erzeugung bis zum Verbrauch zugeordnet werden können. Die Strommengen werden dabei zu 100 % regenerativ erzeugt und zeitgleich an den Kunden geliefert, d.h. der Kraftwerkspool produziert zu jeder Viertelstunde mindestens so viel Strom, wie die Endkunden zur gleichen Zeit verbrauchen. Gleichzeitig werden die Stromlieferungen über das Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes überwacht und mit Entwertungsnachweisen belegt.

Die Ver-/Entriegelung des Typ 2-Ladekabels wird von Ihrem Fahrzeug aus freigegeben.

Bitte verschließen Sie Ihr Fahrzeug und öffnen dieses anschließend wieder. Über die Kommunikationsschnittstelle Ihres Ladekabels wird der Ladesäule das Signal übertragen, die Verriegelung des Ladekabels freizugeben.

Jeder Ladepunkt lädt mit Wechselstrom (AC) einphasig mit 16 A (2,3 kW) bis 3 phasig mit 32 A (22 kW). Dies entspricht bei einem Durchschnittsverbrauch von 16 kWh je 100 km einer Ladeleistung von 22 kW = 137 km je Stunde. Ein möglicher ladeleistungslimitierender Faktor besteht lediglich seitens des verwendeten Typ 2-Ladekabels (20 A oder 32 A) sowie des Ladecontrollers des batteriebetriebenen Fahrzeuges.

Bei den Mennekes-Ladesäulen ist die Ladekarte seitlich, zwischen der Ladesteckdose und dem Display, anzuhalten. Die entsprechende Stelle ist mit der Bezeichnung „RFID“ gekennzeichnet.

Bei den Compleo-Ladesäulen ist die Ladekarte von vorne, unterhalb des Displays, anzuhalten. Die entsprechende Stelle ist mit einem RFID-Piktogramm gekennzeichnet.

Nein, bei Autorisierung eines Ladevorgangs über Ihre Ladekarte eines kooperierenden Roaming-Partners wird lediglich die RFID-Kennung des jeweiligen Ladekarten-Chips für den Abrechnungsdienstleister transferiert.

Fest angeschlagene Ladekabel an der Ladesäule sind nicht vor Vandalismus geschützt. Diese könnten auch beim unbeabsichtigten Überfahren beschädigt werden.

Nein, die seitens der Kurstadt Bad Orb zur Verfügung gestellten PKW-Stellflächen sind für den Nutzer während der Dauer des Ladevorgangs von dieser Parkgebühr befreit.

Die Versorgungsservice Main-Kinzig stellen mit der Errichtung der Wechselstrom (AC)-Ladeinfrastruktur eine Grundversorgung im Main-Kinzig-Kreis zur Verfügung. Gleichstrom (DC)-Schnellladesystemen werden von uns nicht errichtet, da Kosten für Anschaffung und Unterhalt von Schnellladesysteme unverhältnismäßig hoch gegenüber einer AC-Normalladeinfrastruktur sind.

Das kann nicht passieren, da der Ladestrom erst nach vorheriger Prüfung der Ladeverbindung und dem Fahrzeug-Ladecontroller freigegeben wird. Auch während des Ladevorgangs erfolgt eine Überwachung der Stromflüsse.

Bevor der Ladezyklus an einem Ladepunkt erfolgt, findet ein Kommunikationsaustausch zwischen der Ladesäule, dem Kabel sowie dem Fahrzeug statt. Sofern Sie ein leistungslimitierendes Element in dieser Verbindung haben, beschränkt sich die Ladeleistung auf den kleinsten Nennwert. Andernfalls könnte auch die im Fahrzeug vorgegebene Ladeleistung unbeabsichtigt gedrosselt worden sein.

Sollte während der ersten Minute der Ladevorgang abbrechen, hat dies in der Regel zwei Gründe:

  1. Während des Kommunikationsaustauschs wurden nicht plausible Informationen ausgetauscht bzw. es bestanden Spannungsschwankungen. In diesem Fall wiederholen Sie bitte den Ladeversuch bzw. den Ladevorgang.

  2. Ein Defekt oder eine nicht einwandfreie Ladecontroller-Software des Fahrzeugs besteht. Bitte schildern Sie Ihrem Autohaus das Problem.

Nein, sobald die Ladesäule spannungsfrei ist, öffnet die Ladeverriegelung der Typ 2-Steckbuchse der Ladepunkte. Bei einem Ladepunkt bzw. einer Ladesäule wird entweder kein Display oder im Display eine Störung angezeigt.

Unsere öffentlich zugänglichen Ladesäulen werden gemäß den herstellerseitigen Vorgaben gewartet sowie den geltenden Normen und Regelwerken geprüft. Sollte Ihnen einmal ein Defekt oder eine Fehlfunktion unserer Ladeinfrastruktur auffallen, freuen wir uns über die Kontaktaufnahme und eine Beschreibung Ihrerseits. Dank Ihres Hinweises können wir zeitnah die Instandsetzung durchführen.

Wir statten alle unsere öffentlich zugänglichen Ladesäulen mit einem auf dem Boden befindlichen Piktogramm (gemäß StVO § 39, Abs. 10 StVO) aus. Möglichkeiten, Parkverstöße zu ahnden, haben wir leider selbst nicht. Das ordnungswidrige Verhalten könnte lediglich durch einen Anruf beim Ordnungsamt angezeigt werden, sofern die für die Elektromobilität reservierte PKW-Stellfläche kein Privatgrundstück, sondern öffentlicher Verkehrsraum ist.

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In Wächtersbach-Neudorf speisen seit Juli 2014 drei Anlagen der Versorgungsservice Main-Kinzig GmbH grünen Strom ins Netz ein.

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Der Windpark Roßkopf – zwischen Pfaffenhausen und Lohrhaupten gelegen – ist unser Windpark der Superlative.

Sie haben Fragen zu den öffentlichen Ladesäulen?

Unser Kollege, Herr Jürgen Reimer, ist Ihr Ansprechpartner für die öffentlichen Ladesäulen.

Telefonisch stehen wir Ihnen gerne von Mo. bis Do. von 8.00 bis 16.00 Uhr
und Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung.